Immobilienverwaltung für transparente und zuverlässige Lösungen, die Leichtigkeit, Sicherheit und Freiraum für Eigentümer bedeutet.
Eine Havarie ist ein akuter Schaden, der sofort behoben werden muss, weil sonst Gefahr für Menschen oder
erhebliche Folgeschäden am Gebäude drohen. Typische Fälle sind:
Ein tropfender Wasserhahn oder ein klemmendes Fenster ist ärgerlich, aber keine Havarie. Solche Schäden
melden Sie bitte zu unseren Geschäftszeiten über das Kundenportal.
Bei Gefahr für Leib und Leben rufen Sie immer zuerst die 112 (Feuerwehr und Rettungsdienst) oder die 110
(Polizei).
Was als Havarie gilt, wie Sie im Ernstfall vorgehen und wen Sie außerhalb unserer Geschäftszeiten erreichen,
finden Sie auf unserer Seite Notfall & Havarie.
Bitte informieren Sie uns zusätzlich am nächsten Werktag über das Kundenportal oder per E-Mail, damit wir alles
Weitere veranlassen können.
Schließen Sie das Absperrventil der betroffenen Leitung oder den Hauptwasserhahn der Wohnung. Wenn Wasser in die Nähe von Steckdosen oder Geräten gelangt, schalten Sie die Sicherung aus. Informieren Sie Ihre Nachbarn, besonders in der Wohnung darunter.
Machen Sie Fotos vom Schaden und melden Sie ihn uns so schnell wie möglich. Außerhalb der Geschäftszeiten finden Sie entsprechenden Notdienstnummern auf der Seite Notfall & Havarie. Schäden an Ihren eigenen Möbeln und Gegenständen melden Sie bitte zusätzlich Ihrer Hausratversicherung.
Bei Gefahr für Leib und Leben: 112 (Feuerwehr/Rettung) oder 110 (Polizei).
Informationen zum Havariefall und wen Sie außerhalb unserer für Ihren Fall erreichen, finden Sie auf unserer Havarie-Seite.
Am schnellsten geht das über unser Kundenportal oder in der IMMO.BEING App. Beschreiben Sie den Schaden kurz und fügen Sie Fotos hinzu. So landet Ihre Meldung direkt bei der zuständigen Person und Sie sehen jederzeit den Bearbeitungsstand.
Sie haben noch keinen Zugang? Dann erreichen Sie uns per E-Mail oder telefonisch. Bitte melden Sie Mängel zeitnah.
Prüfen Sie zunächst Ihren Mietvertrag. In der Regel kündigen Sie als Mieter mit einer Frist von drei Monaten. Ihre Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats bei uns eingehen. Das Mietverhältnis endet dann zum Ablauf des übernächsten Monats.
Beispiel: Ihre Kündigung erreicht uns bis zum dritten Werktag im Oktober. Dann endet Ihr Mietverhältnis am 31. Dezember. Die Kündigung bedarf der Schriftform, sie muss also auf Papier vorliegen und von allen Mietparteien unterschrieben sein, die im Mietvertrag stehen. Eine E-Mail oder Nachricht im Portal reicht dafür leider nicht aus.
Zieht Ihr Partner oder Ihre Partnerin ein oder aus, oder ist ein Mitmieter verstorben, teilen Sie uns das bitte zeitnah mit. In diesen Fällen muss der Mietvertrag angepasst werden.
Einzug eines Partners
Wir benötigen eine Vorvermieterbescheinigung des bisherigen Vermieters. Danach tritt Ihr Partner über eine Nachtragsvereinbarung mit den gleichen Rechten und Pflichten in das Mietverhältnis ein.
Auszug eines Partners
Wir benötigen eine Kündigung mit den Unterschriften beider Vertragspartner und einen
Einkommensnachweis der Person, die in der Wohnung bleibt.
Sterbefall eines Partners
Melden Sie sich bitte bei uns, sobald es Ihnen möglich ist. Wir begleiten Sie persönlich
durch die nächsten Schritte.
Kleintiere wie Fische, Hamster oder Wellensittiche dürfen Sie ohne Rückfrage halten, solange sie in üblicher Zahl gehalten werden und niemanden stören.
Für Hunde, Katzen und andere größere Tiere brauchen Sie vorher unsere Zustimmung. Stellen Sie dazu einfach eine kurze Anfrage über das Kundenportal. Wir entscheiden im Einzelfall und berücksichtigen dabei auch die Hausgemeinschaft. Ausgenommen von der zustimmungsfreien Haltung sind giftige oder gefährliche Tiere wie bestimmte Reptilien oder Insekten.
Suchen Sie zuerst das direkte und ruhige Gespräch. Oft weiß der Nachbar gar nicht, dass er stört, und die Sache ist schnell geklärt.
Hilft das nicht weiter, sind wir für Sie da. Damit wir handeln können, brauchen wir ein Lärmprotokoll mit konkreten
Vorfällen: Datum, Uhrzeit, Dauer und was genau passiert ist. Das gilt für Ruhestörungen genauso wie für Drohungen, Beleidigungen oder andere Belästigungen. Allgemeine Aussagen wie „stört ständig“, „ist sehr laut, auch nachts“ oder „ich kann nicht mehr schlafen“ reichen dafür leider nicht aus.
Gut zu wissen: Geräusche von spielenden Kindern, also Lachen, Weinen oder Schreien, gelten in einem Mehrfamilienhaus laut Rechtsprechung als natürliches Verhalten und müssen hingenommen werden.
Melden Sie sich bitte so früh wie möglich bei uns. Je eher wir davon wissen, desto mehr Möglichkeiten gibt es. Gemeinsam suchen wir nach einer Lösung, zum Beispiel einer Ratenzahlung.
Unterstützung bekommen Sie außerdem bei der Wohngeldstelle, beim Jobcenter oder beim Sozialamt Ihrer Stadt. Bitte warten Sie nicht ab. Wachsende Mietrückstände können am Ende den Verlust der Wohnung bedeuten
Vereinbaren Sie bitte zwei bis drei Wochen vor Ihrem Auszug einen Termin mit uns. Bei der Übergabe gehen wir gemeinsam durch die Wohnung und halten alles in einem Übergabeprotokoll fest.
Gegebenenfalls muss die Wohnung neu gemalert werden. Ob Sie vor dem Auszug streichen müssen, hängt von Ihrem Mietvertrag und dem Zustand der Wohnung bei Einzug ab. Fragen Sie uns gern vorher, dann gibt es beim
Termin keine Überraschungen.
Nach Ihrem Auszug prüfen wir, ob noch Forderungen offen sind, etwa für Schäden oder eine ausstehende Betriebskostenabrechnung. Danach zahlen wir dieKaution mit Zinsen zurück.
Steht die Betriebskostenabrechnung noch aus, dürfen wir einen angemessenen Teil bis zur Abrechnung einbehalten. Den Rest erhalten Sie vorher. Bitte teilen Sie uns dafür Ihre neue Anschrift und Ihre Bankverbindung mit.
Melden Sie den Verlust bitte sofort bei uns. Gehört Ihr Schlüssel zu einer Schließanlage, kann ein verlorener Schlüssel die Sicherheit des ganzen Hauses betreffen.
Die Kosten für Ersatzschlüssel oder einen Schlosstausch trägt in der Regel, wer den Verlust verursacht hat. Prüfen Sie deshalb, ob Ihre Haftpflichtversicherung Schlüsselverluste abdeckt.
Die Abrechnung muss Ihnen spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Bei einem Abrechnungsjahr bis zum 31. Dezember 2025 also bis zum 31. Dezember 2026. Einwände gegen die Abrechnung können Sie bis zum Ende des zwölften Monats nach Erhalt geltend machen. Sie haben außerdem das Recht, die Belege einzusehen. Sprechen Sie uns dafür einfach an.
Nach jeder Abrechnung prüfen wir, ob Ihre Vorauszahlung noch zu den tatsächlichen Kosten passt. Sind die Kosten gestiegen, etwa bei Energie oder Versicherung, passen wir die Vorauszahlung an. Das schützt Sie vor einer hohen Nachzahlung im nächsten Jahr. Sinken die Kosten, kann die Vorauszahlung auch geringer werden.
Zum Gemeinschaftseigentum gehört alles, was für den Bestand und die Sicherheit des Gebäudes wichtig ist oder allen dient. Dazu zählen Dach, Fassade, tragende Wände, Treppenhaus, zentrale Leitungen und in der Regel auch die Fenster.
Zum Sondereigentum gehört das, was nur Ihrer Wohnung dient, zum Beispiel Innentüren, Bodenbeläge, Innenputz oder Ihre Sanitärobjekte.
Maßgeblich ist immer die Teilungserklärung Ihrer Gemeinschaft. Im Zweifel prüfen wir das gern für Sie.
Das Hausgeld ist Ihr monatlicher Beitrag zu den Kosten der Gemeinschaft. Es deckt die laufenden Bewirtschaftungskosten, die Verwaltung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage.
Die Höhe ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan, den die Eigentümerversammlung beschließt. Nach Ablauf des Jahres erstellen wir die Jahresabrechnung. Sie zeigt, ob die Vorschüsse gereicht haben oder ob ein Guthaben oder eine Nachzahlung entsteht.
Die Gemeinschaft kann ihren Verwalter jederzeit mit einfacher Mehrheit in der Eigentümerversammlung abberufen. Der bisherige Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate später. In derselben Versammlung kann die neue Verwaltung bestellt werden.
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und übernehmen die Übergabe der Unterlagen vom bisherigen Verwalter. Alle Schritte im Detail finden Sie im Beitrag Hausverwaltung wechseln.
Wir kümmern uns um alles, was im Alltag einer vermieteten Immobilie anfällt: Mietersuche und Vertragsabschluss, Mieteingang und Mahnwesen, Betriebskostenabrechnung, Kommunikation mit Mietern, Beauftragung von Handwerkern sowie Wohnungsübergaben. Sie behalten über das Kundenportal jederzeit den Überblick über Zahlungen, Dokumente und laufende Vorgänge.
Alle Leistungen im Überblick finden Sie auf der Seite Mietverwaltung.
Ja. Viele unserer Kunden leben in anderen Städten. Wir sind vor Ort in Schwerin sowie Rostock und kümmern uns um alles, was direkt an der Immobilie passieren muss. Sie verfolgen alle Vorgänge digital über das Kundenportal und die App und erreichen uns per E-Mail oder Telefon.
Erstgespräch
Wir lernen Ihre Immobilie und Ihre Wünsche kennen. Auf Wunsch schauen wir uns das Objekt vor Ort an.
Angebot und Übergabe
Sie erhalten ein transparentes Angebot. Nach Vertragsabschluss übernehmen wir alle Daten und Unterlagen digital.
Laufende Verwaltung
Wir richten Ihren Zugang zum Kundenportal ein und übernehmen die Betreuung Ihrer Immobilie.
Das hängt von Art, Größe und Zustand Ihrer Immobilie ab und davon, welche Leistungen Sie benötigen. Nach einem unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie von uns ein Angebot mit einer klaren Kostenübersicht.
Hier können Sie einen Termin vereinbaren.
Für eine Bewerbung benötigen wir in der Regel eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft, Einkommensnachweise der letzten drei Monate und Ihren Lichtbildausweis zur Einsicht. Je nach Situation fragen wir zusätzlich nach einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Ihres bisherigen Vermieters.
Die Mieterselbstauskunft finden Sie in unserem Downloadbereich.
Im Kundenportal und in der IMMO.BEING App finden Sie alle wichtigen Dokumente zu Ihrer Wohnung oder Immobilie, zum Beispiel Abrechnungen, Protokolle und Aushänge. Sie können Schäden melden, Anliegen an uns senden und den Stand Ihrer Meldungen verfolgen. Das Portal ist rund um die Uhr erreichbar. Die App gibt es kostenlos für iPhone und Android. Im Browser erreichen Sie das Portal unter portal.immobeing.de.
Den Zugang richten wir für Sie ein. Sie erhalten von uns eine Einladung mit Ihren Zugangsdaten. Registrieren Sie sich direkt unter portal.immobeing.de/app/register.
Haben Sie keine Einladung bekommen? Dann schreiben Sie uns an info@immobeing.de.
Wenn Sie technische Fragen oder Probleme haben, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Für Sie bleibt alles wie gewohnt. Ihre Verträge und Ihre Ansprechpartner bleiben unverändert. Neu ist ein größeres Team mit noch mehr Erfahrung, das Sie im Hintergrund unterstützt.
Unsere Geschäftszeiten finden Sie auf unserer Website, persönliche Termine vereinbaren wir gern mit Ihnen. Am schnellsten erreichen Sie uns über das Kontaktformular, Kundenportal oder per E-Mail.
Schreiben Sie uns per E-Mail an oder rufen Sie uns an. Wir sind montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr für Sie da. Ihr Kundenportal erreichen Sie unter portal.immobeing.de oder in der IMMO.BEING App.
Die Antworten geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen im Einzelfall keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Mietvertrag, die Teilungserklärung und die Beschlüsse Ihrer Gemeinschaft.
Selbstauskunft, FAQ, Havarieaushang und Pitchdeck stehen jetzt direkt auf unserer Website zum Download bereit.
Antworten & Tipps auf die häufigsten Fragen für Vermieter, Mieter und Eigentümer.
Notfallkontakte und Hinweise für Schwerin und Rostock auf einen Blick.